Inhalt
01 Casino-Selbstsperre – was bedeutet das?
Eine Casino-Selbstsperre bedeutet den freiwilligen Ausschluss vom Glücksspielangebot eines bestimmten Anbieters. Die Maßnahme soll eine kontrollierte Unterbrechung ermöglichen und problematische Verhaltensmuster unterbrechen. Wesentlich: Die Wirkung beschränkt sich auf jenes Unternehmen, das Sie im Antrag nennen – andere Betreiber sind nicht automatisch einbezogen.
Ob Gebühren, Begründungen oder bestimmte Identitätsangaben vorgesehen sind, lässt sich nicht für sämtliche Betreiber und Sperrarten pauschal beantworten. Neben Selbstsperren können je nach Angebot weitere Schutzinstrumente bestehen. Prüfen Sie hierfür ausschließlich aktuelle Betreiber- und Behördeninformationen.
| Sperrvariante |
Initiative von |
Rechtliche Wirkung |
Übliche Dauer |
Vorzeitige Beendigung erlaubt? |
| Selbstsperre |
Ihnen selbst |
Vollständig ausgeschlossen |
Nach aktueller Betreiberbestätigung |
Keine pauschale Aussage |
| Fremdsperre |
Angehörige schlagen vor, Betreiber entscheidet |
Verfahren angebotsabhängig |
Wird einzeln geklärt |
Nach anwendbarem Verfahren |
| Besuchsbeschränkung |
Ihnen selbst |
Begrenzt Besuchshäufigkeit oder Verlusthöhe |
Nach Betreiberangabe |
Nach Betreiberangabe |
| Betreibersperre |
Spielbank im Anwendungsbereich des § 25 GSpG |
Maßnahme nach gesetzlicher Einzelfallprüfung |
Nach konkreter Entscheidung |
Rechtlich im Einzelfall zu klären |
Nachvollziehbare Gründe für eine Selbstsperre
Diese Verhaltensweisen können einen Sperrantrag nahelegen:
- Häufigeres Spielen oder höhere Einsätze als ursprünglich geplant.
- Mehrfache Versuche, eingetretene Verluste durch weiteres Spielen auszugleichen.
- Spielaktivitäten werden vor Familienangehörigen verheimlicht.
- Kreditaufnahme oder steigende Verschuldung zur Finanzierung des Spielens.
- Berufliche, familiäre oder gesellschaftliche Pflichten treten hinter dem Glücksspiel zurück.
- Gedanken drehen sich auch außerhalb von Spielphasen um Glücksspiel.
- Innere Unruhe oder Gereiztheit, wenn Spielen gerade nicht möglich ist.
- Einsatz von Glücksspiel, um belastende Gefühle oder Alltagsprobleme zu verdrängen.
Diese Aufzählung bietet Orientierung, kann jedoch keine fachliche Diagnostik ersetzen. Sie soll Ihnen eine realistischere Selbsteinschätzung erleichtern.
→ Vertiefung: Hinweise für Angehörige.
→ Weitere Unterstützung: Hilfe und Beratung in Österreich.
02 Rechtsbasis: § 25 Glücksspielgesetz
§ 25 GSpG regelt Spielerschutzpflichten österreichischer Spielbanken. Die Vorschrift darf nicht pauschal auf jeden Glücksspielanbieter oder jedes Online-Angebot übertragen werden. Ob und welche Maßnahme in einem konkreten Fall erforderlich ist, hängt vom gesetzlichen Tatbestand und den festgestellten Umständen ab.
Existenzsicherung und Einzelfallprüfung
Die Gefährdung ist unter Berücksichtigung der konkreten wirtschaftlichen Lage zu beurteilen. Hohe Einzelverluste können für eine Person tragbar sein, während sie für jemanden mit geringerem Einkommen existenzbedrohend wirken. Auch kleinere, aber wiederkehrende Verluste können ein Warnsignal darstellen. Die Spielbank muss erkennbare Anhaltspunkte sorgfältig prüfen und entsprechend handeln.
Bonitätsprüfung und geschultes Personal
§ 25 enthält für Spielbanken Prüf-, Informations- und Schutzpflichten. Welche Informationen im Einzelfall einzuholen oder welche Schritte zu setzen sind, ist anhand des aktuellen Gesetzestextes und der Rechtsprechung zu beurteilen; diese Seite formuliert daraus keine allgemeine Nachweis- oder Gesprächspflicht für Spieler.
VfGH-Entscheidung G 259/2022 – zivilrechtliche Konsequenzen
Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betrifft zivilrechtliche Folgen bei Verletzung von Spielerschutzpflichten. Sie führt nicht dazu, dass sämtliche Verluste automatisch zurückgezahlt werden. Ob ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom konkreten Verhalten, erkennbaren Gefährdungsanzeichen, Maßnahmen des Betreibers und der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage ab. Wer Ansprüche klären möchte, sollte Unterlagen wie Kontoauszüge, Spielverläufe und Korrespondenz aufbewahren sowie individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Warum § 25 GSpG für win2day nicht unmittelbar gilt
win2day wird rechtlich als elektronische Lotterie qualifiziert. Die speziell für Spielbanken formulierten Pflichten aus § 25 GSpG lassen sich daher nicht direkt anwenden. Spielerschutz ist dennoch vorhanden: Sperren, Limits und Identitätsprüfungen folgen aus anderen gesetzlichen, konzessionsrechtlichen und vertraglichen Vorgaben. Für eine Sperre kontaktieren Sie win2day direkt; eine bei Casinos Austria eingerichtete Sperre wird gegenwärtig nicht automatisch übertragen.
Fundstellen:
Zitierte Entscheidungen: VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.
→ Weiterführend: Einordnung zu § 25 GSpG.
03 Wo kann die Sperre in Österreich beantragt werden?
Beantragen Sie eine Sperre unmittelbar bei jedem von Ihnen genutzten Betreiber. Unter den Online-Angeboten ist hier ausschließlich win2day als österreichisch konzessioniert verifiziert. Ein betreiberübergreifendes österreichisches Register steht derzeit nicht als geltendes, praktisch verfügbares System fest.
Casinos Austria (zwölf stationäre Standorte)
Casinos Austria betreibt Spielbanken in Österreich. Einen Sperrwunsch richten Sie unmittelbar an das Unternehmen. Welche Varianten, Laufzeiten, Identitätsangaben und Übermittlungswege aktuell angeboten oder verlangt werden, prüfen Sie direkt in dessen offiziellen Informationen.
WINWIN-Automatensalons
Für WINWIN ist der dort veröffentlichte Sperrweg maßgeblich. Gehen Sie nicht von einer automatischen Übertragung einer anderen Sperre aus, sondern klären Sie Reichweite und Status direkt. Eine Liste tatsächlich genutzter Betreiber hilft, getrennte Anfragen vollständig zu stellen.
win2day – konzessioniertes Online-Glücksspiel
win2day ist das hier anhand österreichischer Primärquellen verifizierte konzessionierte Online-Angebot. Es veröffentlicht eigene Konto-, Limit- und Sperrfunktionen. Maßgeblich ist deren aktueller Stand im offiziellen Konto- und Hilfebereich. Fragen Sie den Support gesondert nach Reichweite und Behandlung Ihres konkreten Guthabens; diese Seite verspricht keine Auszahlung.
Landesausspielungen und Automatensalons auf Bundeslandebene
- Nach der aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Finanzen können Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten und dem Burgenland landesrechtlich zugelassen werden. Das bedeutet nicht, dass an jedem Ort ein Betrieb besteht; aktuelle Bewilligungen und Standorte sind bei der jeweiligen Landesbehörde zu prüfen.
- Für Wien weist diese Übersicht keine Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken aus. Der aktuelle Rechts- und Bewilligungsstand ist im Wiener Landesrecht zu kontrollieren.
- Auch für Salzburg, Tirol und Vorarlberg weist die BMF-Übersicht keine solchen Landesausspielungen aus. Daraus folgt keine Aussage über Spielbanken oder andere Angebotsformen.
Übersicht: Anbieter, Sperrmöglichkeiten und Abläufe
| Betreiber |
Verfügbare Sperrformen |
Laufzeit-Varianten |
Antragskanal |
Wirksamkeit |
Vorzeitig aufhebbar? |
| Casinos Austria |
Aktuelle Schutzoptionen prüfen |
Aktuelle Betreiberangabe |
Offiziellen Kanal prüfen |
Bestätigen lassen |
Keine pauschale Aussage |
| WINWIN |
Aktuelle Schutzoptionen prüfen |
Aktuelle Betreiberangabe |
Offiziellen Kanal prüfen |
Bestätigen lassen |
Keine pauschale Aussage |
| win2day |
Konto-, Limit- und Sperrfunktionen |
Im offiziellen Konto prüfen |
Offizieller Konto- oder Hilfebereich |
Konkrete Bestätigung prüfen |
Nach konkreten Bedingungen |
| Landesbetreiber |
Unterschiedlich je Bundesland |
Unterschiedlich |
Unmittelbar beim jeweiligen Betreiber |
Unterschiedlich |
Unterschiedlich |
ACHTUNG: Jede Sperre wirkt nur beim jeweiligen Betreiber
Eine bei Casinos Austria eingerichtete Sperre gilt nicht bei WINWIN oder win2day – sie muss überall separat beantragt werden. Österreich besitzt derzeit kein zentrales Sperrregister.
→ Reformvorschlag zum zentralen Register in Abschnitt 12.
→ Sichere Schritte zur Antragstellung
→ Zusätzliche Schutzmaßnahmen
04 Selbstsperre beantragen: praktische Vorgehensweise
Der zulässige Antragsweg richtet sich nach dem betreffenden Betreiber. Verwenden Sie nur dessen aktuell veröffentlichte Spielerschutz- oder Kontaktseite und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Casinos Austria und WINWIN: aktuelle Wege direkt prüfen
- Betreiber bestimmen: Ordnen Sie jedes genutzte Angebot dem richtigen Unternehmen zu.
- Offizielle Angaben öffnen: Prüfen Sie Formular, Kontaktweg und Identitätsanforderungen unmittelbar beim Betreiber.
- Bestätigung sichern: Bewahren Sie Antrag, Versandnachweis und Antwort auf.
Unterstellen Sie nicht, dass Verfahren verschiedener Unternehmen identisch sind. Kontaktdaten und Anforderungen können sich ändern; sensible Dokumente sollten nur über einen eindeutig offiziellen, aktuell genannten Kanal versendet werden.
win2day: Sperre im eigenen Kundenkonto einrichten
- Loggen Sie sich in Ihr win2day-Konto ein.
- Öffnen Sie den aktuell bezeichneten Spielerschutz-Bereich.
- Prüfen Sie die dort angebotenen Schutz- und Sperreinstellungen.
- Lesen Sie Reichweite und Bedingungen vor der Auswahl.
- Bestätigen Sie die gewünschte Einstellung im Konto.
- Bewahren Sie die angezeigte oder zugesandte Bestätigung auf und prüfen Sie deren Wortlaut.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es gibt keine pauschale Unterlagenliste für jeden Betreiber und jede Sperrart. Häufig ist eine eindeutige Zuordnung zur Person nötig; was konkret verlangt wird, teilt der zuständige Betreiber mit:
- Fragen Sie nach den erforderlichen Identitätsangaben.
- Übermitteln Sie Kopien oder Finanzdaten nur, wenn der offizielle Kanal sie für Ihren Fall verlangt.
Ab wann ist die Sperrung wirksam?
- Stationäre Angebote: Lassen Sie sich Beginn und erfasste Standorte bestätigen.
- win2day: Prüfen Sie Status und Reichweite in der konkreten Kontobestätigung.
Wie wird bestehendes Guthaben verarbeitet?
- Keine pauschale Auszahlung: Fragen Sie beim betreffenden Betreiber nach dem Status Ihres konkreten Guthabens.
- Kontodaten prüfen: Halten Sie Kontakt- und gegebenenfalls hinterlegte Zahlungsdaten aktuell.
- Bestätigung aufbewahren: Dokumentieren Sie die Auskunft, ohne von einem bestimmten Auszahlungsweg oder Termin auszugehen.
05 Laufzeiten der Selbstsperre
Welche Dauer wählbar ist, bestimmt das konkrete Angebot nach seinen aktuellen Bedingungen. Aus Angaben eines Betreibers darf keine österreichweite Standarddauer abgeleitet werden.
Mögliche Kategorien richtig einordnen
- Befristete Einstellung nach Betreiberangabe
- Längere Schutzphase, sofern aktuell angeboten
- Unbefristete Einstellung, sofern aktuell angeboten
Ob eine befristete Einstellung automatisch endet oder eine unbefristete Einstellung überprüft werden kann, ergibt sich aus Bestätigung und Bedingungen. Lassen Sie sich den Status ausdrücklich mitteilen.
| Laufzeit |
Betreiber |
Automatisches Ende? |
Vorzeitig aufhebbar? |
| Befristet |
Jeweils aktuell prüfen |
Nicht pauschal zusagbar |
Nach konkreten Bedingungen |
| Länger befristet |
Jeweils aktuell prüfen |
Nicht pauschal zusagbar |
Nach konkreten Bedingungen |
| Unbefristet |
Sofern angeboten |
Status bestätigen lassen |
Keine Zusage; Betreiber fragen |
Warum Sie nicht mit einer vorzeitigen Beendigung rechnen sollten
Eine Sperre soll in belastenden Phasen eine Barriere bilden. Auch wenn Bedingungen im Detail variieren, sollten Sie keinen Umgehungsversuch unternehmen und die Einstellung bis zu einer eindeutigen Statusmitteilung als aktiv behandeln.
06 Selbstsperre aufheben: Bedingungen und Verfahren
Ob und wie eine Sperre beendet oder überprüft werden kann, hängt von Betreiber, Sperrart und konkreter Bestätigung ab. Diese Seite verspricht weder Entfernung noch einen bestimmten Zeitpunkt.
Befristete Sperren: Bedingungen sind maßgeblich
Lesen Sie die zu Ihrer Sperre gehörende Bestätigung. Rechnen Sie nicht mit einer vorzeitigen Beendigung, sofern der Betreiber sie nicht ausdrücklich bestätigt. Bei starkem Spielwunsch kontaktieren Sie eine Beratungsstelle, anstatt nach anderen Zugangswegen oder neuen Konten zu suchen.
Unbefristete Sperren: Status beim Betreiber klären
Bei einer als unbefristet bestätigten Sperre sollten Sie den zuständigen Betreiber nach dem aktuellen Verfahren fragen. Welche Angaben geprüft werden, lässt sich nicht pauschal vorwegnehmen. Eine Anfrage ist keine Freigabe; bis zu einer eindeutigen Bestätigung ist die Sperre als aktiv zu behandeln.
Vor der Antragstellung – fünf ehrliche Fragen
Reflexion:
- Welcher Grund führte damals zur Einrichtung der Sperre?
- Was hat sich seitdem konkret geändert?
- Können Sie finanziell einen Verlust verkraften?
- Haben Sie mit jemandem darüber gesprochen?
- Welche Folgen hätte ein Rückfall?
Ein kostenloses Gespräch mit einer Beratungsstelle trifft keine Entscheidung für Sie – ermöglicht aber eine klarere Perspektive.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304
Aufhebungsverfahren: konkrete Schritte
- Bestätigung prüfen: Ermitteln Sie Betreiber, Sperrart und den dokumentierten Beginn.
- Offiziellen Kanal nutzen: Öffnen Sie die aktuelle Betreiberseite statt veraltete Kontaktdaten zu übernehmen.
- Anforderungen erfragen: Lassen Sie sich benötigte Angaben für Ihren konkreten Fall nennen.
- Sensible Daten schützen: Senden Sie Nachweise nur über einen verifizierten Kanal und nur soweit angefordert.
- Status dokumentieren: Bewahren Sie Antworten auf und behandeln Sie die Sperre ohne Freigabebestätigung als aktiv.
Welche Nachweise sind erforderlich?
- Keine allgemeine Liste: Die Anforderungen unterscheiden sich nach Fall und Betreiber.
- Identitätsdaten: Fragen Sie, welche Form für die sichere Zuordnung akzeptiert wird.
- Weitere Unterlagen: Übermitteln Sie nichts auf Verdacht; eine Beratung garantiert keine Änderung der Sperre.
Das Beratungsgespräch: was Sie erwarten können
Ob überhaupt ein Gespräch vorgesehen ist und welchem Zweck es dient, teilt der Betreiber mit. Es garantiert keine Änderung. Für Ihre eigene Vorbereitung können folgende Reflexionsfragen hilfreich sein:
- Was hat sich seit der Sperre verändert?
- Wie gestaltet sich Ihre aktuelle finanzielle Lage?
- Welche Strategien für verantwortungsvolles Spielen haben Sie entwickelt?
Mögliche Gründe für weiteren Klärungsbedarf
Ohne eine pauschale Entscheidung vorwegzunehmen, können etwa folgende Punkte weitere Klärung erfordern:
- Der Status oder die Reichweite der ursprünglichen Sperre ist unklar.
- Die Anfrage kann nicht sicher einem Konto oder einer Person zugeordnet werden.
- Nach den konkreten Bedingungen ist eine Änderung derzeit nicht vorgesehen.
Selbstsperre bei win2day aufheben
Nutzen Sie die von win2day aktuell genannten Kontaktwege und verwenden Sie die Daten Ihres Spielkontos zur Identifikation. Fragen Sie ausdrücklich nach benötigten Unterlagen und wie Sie über die Entscheidung informiert werden. Erstellen Sie keine neue Registrierung, solange die Sperre aktiv ist.
Fremdsperre aufheben – wo der Unterschied liegt
Bei einer Fremdsperre erfolgte die Maßnahme nicht ausschließlich auf Ihren eigenen Antrag. Der Betreiber prüft daher nicht nur Ihren Aufhebungswunsch, sondern auch die ursprünglichen Sperrgründe. Anhörung und zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein. Lassen Sie sich die Anforderungen schriftlich erläutern; bei rechtlichen Streitfragen ist individuelle Beratung ratsam.
→ Hinweise für Angehörige
→ Beratung bei Spieldruck
→ Betreiber und Reichweite prüfen
07 Während die Sperre aktiv ist
Eine aktive Selbstsperre verhindert den Zugang zu Glücksspielangeboten des jeweiligen Betreibers. Die technische und organisatorische Umsetzung unterscheidet sich zwischen landbasierten Spielbanken und Online-Anbietern.
Zutrittskontrolle in Spielbanken
Spielbanken kontrollieren die Identität beim Zutritt. Bei aktiver Sperre im System des jeweiligen Betreibers muss der Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich trotzdem nicht allein auf die Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson bei starkem Besuchsimpuls.
Login-Sperre bei win2day
Bei aktiver Online-Sperre soll der Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie die Sperrbestätigung auf und kontrollieren Sie, ob weitere Spielkonten bei anderen Anbietern existieren. Eine österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Lage
Eine deutschsprachige Website oder Werbung belegt keine österreichische Konzession. Unter den hier gezeigten Online-Marken ist ausschließlich win2day anhand österreichischer Primärquellen als konzessioniert verifiziert.
Bedeutung für Ihre Selbstsperre:
- Gehen Sie bei einem anderen Angebot nicht von der Wirkung einer bestehenden Betreibersperre aus.
- Prüfen Sie Konzessionsstatus ausschließlich in aktuellen österreichischen Primärquellen; die Karten unten verifizieren nur win2day für Österreich.
- Diese Seite verspricht weder Beschwerdeweg noch Auszahlung oder Rückforderung. Individuelle Ansprüche gehören in unabhängige Rechtsberatung.
ACHTUNGUmgehung schadet Ihnen selbst
Weichen Sie bei aktiver Sperre nicht auf andere Konten oder internationale Betreiber aus. Das unterläuft die Schutzbarriere und kann zusätzliche rechtliche sowie finanzielle Risiken schaffen. Kontaktieren Sie stattdessen eine Beratungsstelle.
08 Zusätzliche Schutzmaßnahmen neben der Sperre
Die Selbstsperre ist ein wichtiger Schritt. Ergänzende Vorkehrungen können Ihren Schutz verstärken und in kritischen Momenten Standhaftigkeit ermöglichen.
Sperr-Apps: BetBlocker und Gamban
BetBlocker ist eine kostenlose, durch Spenden finanzierte Software, die Glücksspiel-Websites und Apps auf Ihrem Gerät blockiert. Sie lässt sich auf Computer, Smartphone und Tablet installieren. BetBlocker arbeitet geräteübergreifend und anbieterunabhängig.
Gamban ist eine kostenpflichtige Alternative mit ähnlicher Funktion. Beide Tools blockieren den Zugang technisch – sie ersetzen keine Selbstsperre, können aber eine zusätzliche Barriere schaffen.
Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Am besten funktionieren sie in Kombination mit einer bewussten Entscheidung.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bank- und kartenseitige Sperren
Viele Banken bieten Möglichkeiten, Transaktionen in bestimmten Kategorien zu blockieren. Sie können beispielsweise:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren lassen.
- Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
- Ein separates Konto für den Lebensunterhalt ohne Online-Zugriff führen.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach verfügbaren Optionen.
Limits als mildere Alternative
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Eine Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
- Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
- Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
- Eine Senkung eines Limits gilt sofort.
Diese Regelungen sollen impulsive Limitaufhebungen verhindern.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Bei bestehenden Spielschulden können Sie eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung kontaktieren. Klären Sie Leistungsumfang, Kosten und Vertraulichkeit direkt bei der jeweiligen Stelle.
| Maßnahme |
Kostenhinweis |
Reichweite |
Wie schnell aktiv |
Umkehrbar? |
| Betreiber-Selbstsperre |
Aktuell beim Betreiber prüfen |
Konkrete Bestätigung maßgeblich |
Beginn bestätigen lassen |
Nach Sperrart und Bedingungen |
| BetBlocker |
Aktuelle Anbieterangabe prüfen |
Von Gerät und Filterliste abhängig |
Nach korrekter Einrichtung |
Aktuelle Funktionsweise prüfen |
| Gamban |
Aktuelle Anbieterangabe prüfen |
Von Gerät und Filterliste abhängig |
Nach korrekter Einrichtung |
Aktuelle Funktionsweise prüfen |
| Bankseitige Sperre |
Bei der Bank erfragen |
Nur unterstützte Zahlungsarten und Kategorien |
Von der Bank bestätigen lassen |
Nach Bankbedingungen |
| Limits bei win2day |
Aktuelle win2day-Angabe prüfen |
Innerhalb des win2day-Angebots |
Aktuelle Kontoangabe maßgeblich |
Nach aktuellen Bedingungen |
09 Haftung und Rückholung von Spielverlusten
Ob Ansprüche wegen Spielverlusten bestehen, hängt von Angebot, Konzession, Zeitraum, Sachverhalt und aktueller Rechtsprechung ab. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Prüfung und verspricht keine Rückzahlung.
Schadenersatz gemäß § 25 GSpG: konzessionierte Spielbanken
§ 25 GSpG betrifft Pflichten von Spielbanken. Rechtsprechung hat sich mit seiner schadenersatzrechtlichen Bedeutung befasst. Daraus folgt jedoch weder für jeden Verlust noch für jeden Anbieter automatisch ein Anspruch.
- OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG schützt den einzelnen Spieler.
- OGH 1 Ob 175/02w: Schadenersatz bei Verletzung von Schutzpflichten.
- OGH 6 Ob 250/11z: Entscheidung zu Beweisfragen in einem konkreten Sachverhalt.
Welche Partei welche Tatsachen beweisen muss, ist nach Anspruch, Vorbringen und aktueller Rechtsprechung im Einzelfall zu beurteilen. Die Seite gibt keine pauschale Beweislastregel aus und dehnt § 25 nicht auf elektronische Lotterien oder beliebige Online-Anbieter aus.
Mitverschulden ist eine Einzelfallfrage
Die rechtliche Bewertung darf nicht als allgemeine Regel für jede Diagnose, jedes Verhalten und jeden Anspruch dargestellt werden. Lassen Sie Sachverhalt und einschlägige Entscheidungen individuell prüfen.
Verjährung individuell prüfen
Beginn, Dauer und mögliche Unterbrechung einer Verjährungsfrist hängen von Anspruch und Umständen ab. Holen Sie frühzeitig Rechtsberatung ein, statt sich auf eine einzelne Fristangabe dieser Seite zu verlassen.
Rückforderung bei Anbietern ohne österreichische Konzession
Wichtig: Diese Forderung unterscheidet sich grundlegend vom Schadenersatz nach § 25 GSpG.
Österreichische Gerichte haben Rückforderungsfragen zu bestimmten Angeboten und Sachverhalten behandelt. Eine Aussage, sämtliche Verträge mit jeder nicht österreichisch konzessionierten Marke seien stets unwirksam, wäre zu weit. Entscheidend sind unter anderem konkrete Spielart, Zeitraum und anwendbares Recht.
Das bedeutet:
- Ein möglicher Anspruch und seine Rechtsgrundlage müssen individuell geprüft werden.
- Es wird keine allgemeine Verjährungsdauer zugesagt.
- Auch Berechnung, Gegenforderungen und Durchsetzbarkeit sind Fragen des Einzelfalls.
Sichern Sie vorhandene Unterlagen und lassen Sie Chancen, Kosten und Risiken unabhängig prüfen. Diese Seite vermittelt weder Kanzleien noch Prozessfinanzierung.
Konkrete Schritte für Betroffene
Falls Sie vermuten, Ansprüche zu haben:
- Dokumentieren Sie alles: Sichern Sie Belege: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten.
- Kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzorganisation: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung.
- Beauftragen Sie einen Anwalt: Besonders bei höheren Summen empfehlenswert.
Rechtliche Klarstellungen:
- § 25 GSpG betrifft Spielbanken, nicht pauschal jedes Glücksspielangebot.
- Andere mögliche Anspruchsgrundlagen dürfen nicht allein aus einem Kartenlabel abgeleitet werden.
- Anspruch, Beweise, Betrag und Fristen sind rechtlich getrennt und individuell zu prüfen.
| Entscheidung |
Datum |
Kernaussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
§ 25 GSpG ist Schutzgesetz gemäß § 1311 ABGB |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Schadenersatz bei Verletzung von Schutzpflichten |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Entscheidung zu einem konkreten konzessionsrechtlichen Sachverhalt; keine Pauschalaussage für sämtliche Angebote |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Aufhebung der Haftungsobergrenze bei § 25 GSpG |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Beweis- und Mitverschuldensfragen im entschiedenen Einzelfall |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Verfassungsrechtliche Prüfung einer konkreten Regelung; Volltext im RIS maßgeblich |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Konkrete Entscheidung; keine pauschale Aussage zu sämtlichen Verträgen oder Rückzahlungen |
→ Weitere Orientierung: Beratungs- und Anlaufstellen.
10 Fremdsperre: wenn Angehörige handeln
Angehörige können einem Betreiber eine beobachtete Gefährdung mitteilen. Ob dies als Antrag, Hinweis oder Anlass einer Prüfung behandelt wird und welche Rechtsgrundlage gilt, hängt vom konkreten Angebot ab.
Wer eine Fremdsperre anregen kann
Nahe Personen können konkrete Beobachtungen an den betreffenden Betreiber übermitteln. Sie sollten Tatsachen schildern, keine Diagnose stellen, und sich den zuständigen Spielerschutzkontakt bestätigen lassen.
Ablauf und Anhörung der betroffenen Person
Informations-, Anhörungs- und Entscheidungsschritte lassen sich nicht für sämtliche Betreiber pauschal beschreiben. Maßgeblich sind die für das konkrete Angebot geltenden Vorschriften und Verfahren.
Diese Seite entscheidet nicht, ob eine Maßnahme gegen den Willen einer Person zulässig ist. Bei Streit über Rechte und Verfahren ist unabhängige rechtliche Beratung sinnvoll.
Weitere Handlungsmöglichkeiten für Angehörige
- Übernehmen Sie keine Schulden, um Spielverluste zu decken. Dies verschärft das Problem, statt es zu lösen.
- Sichern Sie das Haushaltseinkommen: Konten trennen, Zugriff auf gemeinsame Mittel entziehen, falls erforderlich.
- Holen Sie selbst Unterstützung: Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen existieren. Sie müssen das nicht allein bewältigen.
- Sprechen Sie das Thema offen und ohne Vorwürfe an. Sucht ist eine Krankheit, kein moralisches Versagen.
→ Mehr Informationen: Hilfe für Betroffene und Angehörige.
11 Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich
Die Systeme in Österreich, Deutschland und der Schweiz haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Reichweiten. OASIS in Deutschland und die schweizerische Vernetzung dürfen nicht als inhaltlich identische Register oder als Sperre für ausnahmslos jedes Glücksspiel beschrieben werden.
| Kriterium |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (ESBK) |
| Zentrales Register |
Derzeit kein praktisch verfügbares österreichweites System; Reform vorgeschlagen |
OASIS für die gesetzlich angeschlossenen Glücksspielangebote |
Vernetzte Spielsperren im Spielbankenbereich |
| Anbieterübergreifend |
Nein, jede Sperre nur beim jeweiligen Anbieter |
Im gesetzlichen OASIS-Anwendungsbereich, nicht pauschal jedes Glücksspiel |
Zwischen Schweizer Spielbanken einschließlich ihrer konzessionierten Online-Spielbankenspiele; andere Sektoren getrennt prüfen |
| Mindestdauer |
Keine einheitliche Betreiberangabe |
Nach GlüStV 2021 und Sperrart |
Nach schweizerischem Geldspielrecht und Einzelfall |
| Aufhebung frühestens |
Nach konkreter Bestätigung |
Aufhebung nach gesetzlichen Voraussetzungen und Antrag |
Aufhebung durch zuständige Spielbank nach gesetzlichen Voraussetzungen |
| Zuständige Stelle |
Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Regierungspräsidium Darmstadt als OASIS-führende Behörde |
Spielbanken führen und vollziehen Spielsperren; ESBK beaufsichtigt den Spielbankenbereich |
| Online erfasst |
win2day ist hier als AT-konzessioniertes Online-Angebot verifiziert |
Erfasste erlaubte Online-Angebote nach GlüStV, je Spielform prüfen |
Konzessionierte Online-Spielbankenspiele erfasst; Lotterien und Wetten nicht pauschal gleichsetzen |
Warum Österreich bisher kein zentrales Register betreibt
Die österreichischen Sperrverfahren sind nach Betreiber und Angebotsform organisiert. Ein zentrales Register ist vorgeschlagen, aber daraus folgt noch kein geltendes, technisch verfügbares System und kein gesicherter Teilnehmerkreis. Bis diese Punkte verbindlich feststehen, bleibt der sichere Weg: jede benötigte Sperre separat beantragen und bestätigen lassen.
12 Reform des Glücksspielgesetzes: geplantes zentrales Sperrregister
Ein österreichischer Reformvorschlag behandelt ein zentrales Sperrregister. Der Vorschlag ist hier ausdrücklich nicht als geltendes Recht, festes Startdatum oder bereits verfügbares Register dargestellt. Vorgesehene Elemente müssen am endgültigen Gesetzesstand geprüft werden:
Was geplant ist
- Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Betreibersperren sollen in einem gemeinsamen Register verarbeitet werden. Der genaue Anwendungsbereich ergibt sich aus der endgültigen Gesetzesfassung und ihrer Umsetzung.
- Anbieterübergreifende Wirkung: Teilnehmende Anbieter sollen Sperren registergestützt beachten. Welche Anbieter ab wann teilnehmen, hängt von weiteren Verordnungen und technischen Voraussetzungen ab.
- Weitere Maßnahmen: Begleitende Schutzinstrumente können sich im parlamentarischen Verfahren ändern und werden hier nicht als beschlossen wiedergegeben.
Zeitplan und aktueller Stand
Ein im Vorschlag genanntes Datum wäre weder eine Garantie für Beschluss noch für technische Verfügbarkeit. Vor jeder praktischen Aussage sind parlamentarischer Status, Kundmachung, Übergangsregeln und tatsächliche Inbetriebnahme in offiziellen österreichischen Quellen zu kontrollieren.
Stand: Reformvorschlag, kein verfügbares Register zugesagt. Änderungen und ergänzende Regeln können Zeitplan, Teilnehmerkreis und Umsetzung beeinflussen. Bis zu einer bestätigten Inbetriebnahme gelten getrennte Sperrverfahren.
Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.
→ Orientierung: Aktuelle getrennte Sperrwege.
13 Spielsucht in Österreich: Daten und Warnsignale
Problematisches Glücksspiel stellt in Österreich eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung dar. Verfügbare Erhebungen ermöglichen eine Einschätzung des Umfangs und die frühe Erkennung kritischer Anzeichen.
Aktuelle Zahlen
Die umfangreichste österreichische Studie zum Glücksspielverhalten wurde erstellt von Kalke & Wurst (2015), beauftragt durch das Bundesministerium für Finanzen:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren weisen problematisches oder pathologisches Spielverhalten auf.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Die höchste Betroffenheit zeigt sich bei Nutzern von Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Warnsignale erkennen
Warnsignale bei problematischem Spielverhalten:
- Wiederholtes Spielen über ausgedehnte Zeiträume
- Höhere Einsätze zur Erzielung desselben Nervenkitzels
- Versuche, Verluste durch weiteres Spielen zurückzugewinnen
- Innere Unruhe oder Gereiztheit bei Spielunterbrechung
- Weiterspielen trotz negativer Folgen (Schulden, Konflikte, Arbeitsplatzverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Verpflichtungen, Hobbys und sozialen Beziehungen
Treffen mehrere Anzeichen zu, empfehlen wir dringend die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle.
14 Hilfe und Beratung in Österreich
Sie sind nicht allein. In Österreich bestehen Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige. Kosten, Vertraulichkeit, anonyme Nutzung und Erreichbarkeit sind beim jeweiligen Dienst aktuell zu prüfen.
Hotlines mit unterschiedlicher Trägerschaft
- 0800 202 304 – von der Casinos Austria Gruppe als kostenlose Spielerschutz-Hotline angegeben; keine allgemeine staatliche Notrufnummer, aktuelle Zeiten und Vertraulichkeit beim Dienst prüfen.
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 – regionales Wiener Angebot; aktuelle Konditionen und Erreichbarkeit bei der Einrichtung prüfen.
Vor einem Erstgespräch ist keine abschließende Entscheidung nötig. Notieren Sie nach Möglichkeit, welche Angebote Sie nutzen, welche Sperren existieren und welche Fragen Sie besonders beschäftigen. Auch Angehörige erhalten Beratung. Die Beratungsstelle klärt gemeinsam mit Ihnen, ob eine umgehende Selbstsperre, weitere technische Barrieren, finanzielle Absicherungen oder zusätzliche fachliche Begleitung angebracht sind. Bei akuten finanziellen Problemen kann zudem staatlich anerkannte Schuldnerberatung eingebunden werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
Die folgende Auswahl wurde gegen das aktuelle offizielle Beratungsstellen-Verzeichnis von Casinos Austria und Österreichische Lotterien abgeglichen. Sie ist nicht vollständig. Namen, Zuständigkeit, Adresse, Telefon, Kosten und Vertraulichkeit bitte unmittelbar vor Kontakt auf der verlinkten Einrichtungsseite und im aktuellen Playsponsible-Verzeichnis prüfen; dort wird für die vollständige Übersicht zusätzlich auf das Bundesministerium für Finanzen verwiesen.
| Bundesland |
Einrichtung (Beispiele) |
Kontakt |
Angebot |
| Wien |
Ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe |
spielsuchthilfe.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Wien geführt; Angebot vor Kontakt bestätigen |
| Niederösterreich |
Anton Proksch Institut – Suchtberatung Baden |
api.or.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Niederösterreich geführt; Zuständigkeit prüfen |
| Oberösterreich |
Ambulanz für Spielsucht der pro mente OÖ, Neuromed Campus |
spielsuchtambulanz.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Oberösterreich geführt; Leistungsumfang prüfen |
| Salzburg |
Universitätsklinik Salzburg – Fachambulanz für Glücksspielsucht |
salk.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Salzburg geführt; Ambulanzdaten prüfen |
| Tirol |
Suchthilfe Tirol |
suchthilfe.tirol |
Zentrale und regionale Stellen im aktuellen Verzeichnis; Standort prüfen |
| Vorarlberg |
Stiftung Maria Ebene und Clean-Beratungsstellen |
mariaebene.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Vorarlberg geführt; passende Stelle prüfen |
| Steiermark |
Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark |
fachstelle-gluecksspielsucht.at |
Im aktuellen Verzeichnis für die Steiermark geführt; Kontaktdaten prüfen |
| Kärnten |
Spielsuchtberatung der Landeshauptstadt Klagenfurt |
klagenfurt.at |
Im aktuellen Verzeichnis für Kärnten geführt; Zuständigkeit prüfen |
| Burgenland |
Psychosozialer Dienst Burgenland – Beratungszentrum Eisenstadt |
soziale-dienste-burgenland.at |
Im aktuellen Verzeichnis für das Burgenland geführt; Kontaktdaten prüfen |
Eine zentrale Übersicht sämtlicher Beratungsstellen bietet auch spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Zahlreiche Beratungsstellen führen spezielle Programme für Angehörige. Beratung ist auch möglich, wenn die betroffene Person selbst (noch) keinen Kontakt wünscht.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Bei Spielschulden können staatlich anerkannte Schuldnerberatungen Orientierung bieten. Ob eine konkrete Leistung kostenlos oder vertraulich ist, klären Sie vorab bei der gewählten Stelle:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte erhalten Sie über die jeweilige Landesregierung oder unmittelbar über asb-gmbh.at.
15 Häufige Fragen zur Selbstsperre
Was bedeutet eine Casino-Selbstsperre konkret?
Mit einer Selbstsperre veranlassen Sie bei einem bestimmten Betreiber eine Zugangsbeschränkung. Umfang, Beginn und technische Umsetzung richten sich nach dem betroffenen Angebot. In Österreich werden Sperren derzeit nicht automatisch an sämtliche anderen Betreiber übertragen.
Welche Sperrdauern sind verfügbar?
Dauer und Sperrformen sind nicht pauschal für alle österreichischen Betreiber festgelegt. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen des konkret betroffenen Unternehmens. win2day veröffentlicht eigene Spielerschutz-Einstellungen; deren aktuelle Auswahl sehen Sie im offiziellen Konto- oder Hilfebereich.
Entstehen Kosten für die Selbstsperre?
Eine allgemeine Gebührenaussage für sämtliche Betreiber, Sperrarten und spätere Anliegen wäre nicht belastbar. Fragen Sie den jeweiligen Betreiber und prüfen Sie dessen aktuelle Informationen. Die Nummer 0800 202 304 wird von der Casinos Austria Gruppe als kostenlose Spielerschutz-Hotline angegeben.
Gilt eine Casinos Austria-Sperre auch bei win2day?
Gehen Sie nicht von einer automatischen Übertragung aus. Klären und beantragen Sie die Sperre für jedes genutzte Angebot separat und lassen Sie sich die jeweilige Reichweite bestätigen. Für Österreich wird ein zentrales Register politisch vorgeschlagen; das ist noch keine Zusage eines geltenden oder verfügbaren Systems.
Gibt es bereits ein österreichweites zentrales Sperrregister?
Derzeit steht kein österreichweites Register als geltendes, praktisch nutzbares System fest. Ein zentrales Sperrregister ist Gegenstand eines Reformvorschlags. Bis Gesetzgebung, Reichweite und Inbetriebnahme verbindlich geklärt sind, sollten Sperren bei jedem genutzten Betreiber separat beantragt werden.
Kann eine befristete Sperre vorzeitig aufgehoben werden?
Das lässt sich nicht betreiberübergreifend beantworten. Maßgeblich sind Sperrart, Bestätigung und aktuelle Bedingungen des betroffenen Angebots. Behandeln Sie die Sperre bis zu einer ausdrücklichen Mitteilung des Betreibers als aktiv und suchen Sie bei Umgehungsdruck Unterstützung.
Wie kläre ich die Beendigung einer unbefristeten Sperre?
Wenden Sie sich über einen aktuell veröffentlichten offiziellen Kanal an den Betreiber, der die Sperre führt. Fragen Sie nach dem Verfahren für genau Ihre Sperrart und nach erforderlichen Angaben. Eine Kontaktaufnahme garantiert keine Beendigung; bis zur Bestätigung bleibt die Sperre aktiv.
Ist ein persönlicher Termin für die Klärung zwingend erforderlich?
Das hängt vom Betreiber, von der Sperrart und vom Einzelfall ab. Nutzen Sie dessen offizielle Kontaktangaben und lassen Sie sich mitteilen, ob eine persönliche Identifikation oder ein anderer Schritt verlangt wird. Diese Seite kann keinen bestimmten Kanal garantieren.
Ist ein Einkommensnachweis für die Klärung erforderlich?
Es gibt hier keine belastbare pauschale Nachweisliste für alle Betreiber und Sperrarten. Übermitteln Sie sensible Unterlagen nicht auf Verdacht, sondern fragen Sie beim zuständigen Betreiber über einen offiziellen Kanal, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind.
Endet die Sperre automatisch nach Fristablauf?
Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Automatik. Prüfen Sie die Bestätigung Ihrer konkreten Sperre und fragen Sie den Betreiber, welcher Status nach dem genannten Datum gilt. Ohne eindeutige Bestätigung sollten Sie die Sperre weiterhin als aktiv behandeln.
Was geschieht mit meinem win2day-Guthaben während der Sperre?
Machen Sie keine pauschale Auszahlungserwartung von dieser Seite abhängig. Prüfen Sie die aktuellen win2day-Bedingungen und fragen Sie den offiziellen Support nach der Behandlung Ihres konkreten Kontos. Kontrollieren Sie dabei, ob Ihre hinterlegten Kontaktdaten aktuell sind.
Kann ich mich nur für einzelne Spielbereiche sperren lassen?
win2day beschreibt eigene Schutz- und Sperreinstellungen für sein Angebot. Welche Bereiche aktuell auswählbar sind, ist im offiziellen Konto- und Hilfebereich zu prüfen. Daraus lässt sich keine Aussage über Sperrumfang oder Produktbereiche anderer Betreiber ableiten.
Können Angehörige eine Sperre für eine andere Person veranlassen?
Angehörige können einem Betreiber eine Sorge oder Gefährdung mitteilen. Ob und nach welcher Rechtsgrundlage daraus eine Sperre oder Prüfung folgt, hängt vom Angebot und zuständigen Verfahren ab. Bei unmittelbarer Gefahr ist professionelle Krisenhilfe wichtiger als eine rechtliche Einordnung durch diese Seite.
Haftet eine Spielbank bei Zugang trotz Sperre?
§ 25 GSpG enthält Spielerschutzpflichten für Spielbanken. Ob eine Pflichtverletzung, ein Schaden und ein Anspruch vorliegen, ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen; eine automatische Haftung oder feste Beweislastfolge lässt sich nicht zusagen. Für elektronische Lotterien wie win2day gilt § 25 nicht als pauschale Grundlage.
Können Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückgefordert werden?
Das hängt unter anderem von Anbieter, Konzessionslage, Zeitraum, Spielart und aktueller Rechtsprechung ab. Diese Seite trifft keine pauschale Aussage zur Wirksamkeit sämtlicher Verträge, Rückzahlung, Höhe oder Verjährung. Sichern Sie Unterlagen und holen Sie unabhängige Rechtsberatung ein.
Wo erhalte ich Hilfe bei problematischem Glücksspiel?
Die Casinos Austria Gruppe nennt 0800 202 304 als kostenlose Spielerschutz-Hotline. Es handelt sich nicht um eine allgemeine staatliche Notrufnummer; aktuelle Erreichbarkeit und Vertraulichkeitsangaben prüfen Sie beim Dienst. Regionale Fachstellen finden Sie über offizielle österreichische Beratungsübersichten.
Fazit
Eine Casino-Selbstsperre kann eine wichtige Barriere schaffen. Verfahren, Dauer, Gebühren und Reichweite sind jedoch nicht pauschal für alle Betreiber gleich. Unter den Online-Marken dieser Seite ist ausschließlich win2day anhand österreichischer Primärquellen als konzessioniert verifiziert. Sperren sollten derzeit bei jedem genutzten Betreiber getrennt geklärt werden; ein österreichisches Zentralregister ist nur als Reformvorschlag einzuordnen.
Verlassen Sie sich weder auf automatische Beendigung noch auf eine vorzeitige Entfernung. Maßgeblich sind Bestätigung und aktuelle Bedingungen Ihrer konkreten Sperre. Ergänzende Vorkehrungen wie Sperr-Apps, bankseitige Sperren und Limits können weitere Barrieren bilden.
Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bemerken, holen Sie Unterstützung. Prüfen Sie beim jeweiligen Dienst Kosten, Vertraulichkeit, Anonymität und Erreichbarkeit. Sie sind nicht allein.
Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57
Redaktion
Fachredaktion von selbstsperrecasino.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
Methodik ansehen
Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung